Vitamin B12 Sanum (10X1 ml)

Hersteller Sanum-Kehlbeck GmbH & Co. KG
Wirkstoff Cyanocobalamin
Wirkstoff Menge 1 mg
ATC Code B03BA01
Preis 11,31 €
Menge 10X1 ml
Darreichung (DAR) ILO
Norm N2
Vitamin B12 Sanum (10X1 ml)

Medikamente Prospekt

Cyanocobalamin1mg
(H)Natrium chloridHilfsstoff
(H)Natrium hydroxidHilfsstoff
(H)Salzsäure, konzentriertHilfsstoff
(H)Wasser, für InjektionszweckeHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Milliliter]

Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Cyanocobalamin - invasiv

  • Überempfindlichkeit gegen Cyanocobalamin (Vitamin B12)

Art der Anwendung, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Cyanocobalamin - invasiv

  • in der Regel intramuskuläre Injektion
  • kann aber auch langsam intravenös oder subkutan verabreicht werden

Dosierung, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Cyanocobalamin - invasiv

  • Vitamin B12-Mangel, der ernährungsmäßig nicht behoben werden kann
    • Erwachsene
      • Initialdosis in den ersten Wochen nach Diagnosestellung
        • 500 +ALU-g - 1000 +ALU-g Cyanocobalamin 2mal / Woche
        • oder 1000 +ALU-g 1 - 2mal / Woche
        • oder 100 +ALU-g 1mal / Tag
      • bei nachgewiesener Vitamin B12-Aufnahmestörung im Darm
        • anschließend 100 +ALU-g Cyanocobalamin 1mal / Monat
    • Behandlungsdauer
      • bei guter Verträglichkeit Dauer der Anwendung nicht begrenzt
      • bei nachgewiesener Vitamin B12-Aufnahmestörung im Darm wird Vitamin B12 in der Regel lebenslang substituiert

Dosisanpassung

  • Kinder und Jugendliche
    • keine Daten vorliegend

Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Cyanocobalamin - invasiv

  • Erkrankungen des Immunsystems
    • sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
      • anaphylaktische bzw. anaphylaktoide Reaktionen
  • Erkankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes
    • sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
      • Akne
      • ekzematöse und urtikarielle Arzneimittelreaktionen

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Cyanocobalamin - invasiv

  • Kinder und Jugendliche
    • möglicherweise Rücksprache mit dem Arzt nötig
    • siehe jeweilige Herstellerinformation
  • frühkindliches Vitamin B12-Defizit
    • in seltenen Fällen können bei frühkindlichem Vitamin B12-Defizit unter der Therapie mit Cobalamin-Injektionen neurologische Symptome (z. B. Tremor, Myoklonien) auftreten, deren Pathogenese ungeklärt ist
    • diese Symptome klingen gewöhnlich unter Fortsetzung der Behandlung innerhalb von wenigen Tagen ab

Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Cyanocobalamin - invasiv

siehe Therapiehinweise


Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Cyanocobalamin - invasiv

  • empfohlene tägliche Vitamin B12-Zufuhr in der Schwangerschaft: 4 µg Cyanocobalamin
    • nach den bisherigen Erfahrungen haben höhere Dosen keine nachteiligen Auswirkungen auf den Fetus
  • Fertilität
    • keine Untersuchungen zur Beeinflussung der Fertilität vorliegend
  •  

     


Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Cyanocobalamin - invasiv

  • empfohlene tägliche Vitamin B12-Zufuhr in der Stillzeit: 4 µg Cyanocobalamin
  • Übergang in die Muttermilch

Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Wasserlösliche Vitamine auch in Kombinationen nur bei der Dialyse. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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