Pelargonium Zentiva (20 ml)

Hersteller Zentiva Pharma GmbH
Wirkstoff Pelargoniumwurzel Tinktur (1:8-10) Auszugsmittel:
Wirkstoff Menge 16480 mg
ATC Code R05
Preis 7,49 €
Menge 20 ml
Darreichung (DAR) LSE
Norm Keine Angabe
Pelargonium Zentiva (20 ml)

Medikamente Prospekt

Pelargoniumwurzel Tinktur (1:8-10), Auszugsmittel: Ethanol 15% (V/V)16.48g
(H)GlycerolHilfsstoff
[Basiseinheit = 20 Milliliter]

Art der Anwendung



  • Einnahme der Tropfen unverdünnt oder in etwas Wasser, anschließend ein Glas Trinkwasser trinken

Dosierung



Basiseinheit: 100 ml (= 103 g) Lösung enthalten: 82,4 g Tinktur aus Pelargoniumwurzel (Pelargonium sidoides DC und/oder Pelargonium reniforme Curt.) (1: 8-10), Auszugsmittel: Ethanol 15 % (V/V)

  • Besserung der Beschwerden bei Erkältungen
    • Erwachsenen und Heranwachsenden > 12 Jahre
      • 30 Tropfen 3mal / Tag
    • Kinder 6 - 12 Jahre
      • 20 Tropfen 3mal / Tag
  • Behandlungsdauer:
    • max. 5 Tage ohne ärztlichen Rat
    • bei fortdauernden Krankheitssymptomen oder beim Auftreten anderer als der in der Packungsbeilage erwähnten Nebenwirkungen Arztkonsultation empfohlen
    • insgesamt max. 3 Wochen

Dosisanpassung

  • schwere Nieren- und Leberinsuffizienz
    • Anwendung kontraindiziert
  • Kinder < 6 Jahre
    • Anwendung nicht vorgesehen, keine ausreichenden Daten vorhanden

Indikation



  • Besserung der Beschwerden bei Erkältungen
  • Hinweis: Es handelt sich um ein traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich aufgrund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist

Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.

Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten vor.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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