Pelasya Bei Erkaelt Krankh (20 ml)

Hersteller HEXAL AG
Wirkstoff Pelargoniumwurzel Tinktur (1:8-10) Auszugsmittel:
Wirkstoff Menge 16480 mg
ATC Code R05
Preis 7,58 €
Menge 20 ml
Darreichung (DAR) FLE
Norm Keine Angabe
Pelasya Bei Erkaelt Krankh (20 ml)

Medikamente Prospekt

Pelargoniumwurzel Tinktur (1:8-10), Auszugsmittel: Ethanol 15% (V/V)16.48g
(H)GlycerolHilfsstoff
[Basiseinheit = 20 Milliliter]

Kontraindikation (absolut)



  • Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile
  • bekannte hämorrhagische Diathese
  • Einnahme von gerinnungshemmenden Substanzen
  • schwere Leber- und Nierenerkrankungen
  • Schwangerschaft

Art der Anwendung



  • Die Tropfen sollen unverdünnt oder in etwas Wasser eingenommen werden. Anschließend sollte ein Glas Trinkwasser getrunken werden.

Dosierung



  • Dosierung
    • bei Erwachsenen und Heranwachsenden über 12 Jahren:
      • 3-mal täglich 30 Tropfen
    • bei Kindern im Alter von 6 - 12 Jahren:
      • 3-mal täglich 20 Tropfen
    • Die Anwendung ist für Kinder unter 6 Jahren nicht vorgesehen.
  • Anwendungsdauer
    • Der Patient wird in der Gebrauchsinformation darauf hingewiesen, dieses Arzneimittel ohne ärztlichen Rat nicht länger als 5 Tage einzunehmen. Bei fortdauernden Krankheitssymptomen oder beim Auftreten anderer als der in der Packungsbeilage erwähnten Nebenwirkungen sollte ein Arzt oder eine andere in einem Heilberuf tätige qualifizierte Person konsultiert werden. Die Behandlungsdauer sollte insgesamt 3 Wochen nicht überschreiten.

Indikation



  • PelasyaArgA8-/sup> ist ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Besserung der Beschwerden bei Erkältungen.
  • Dieses Arzneimittel ist ein traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich aufgrund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist.

Nebenwirkungen



  • Bei den Häufigkeitsangaben zu Nebenwirkungen werden folgende Kategorien zugrunde gelegt:
    • Sehr häufig (>/= 1/10)
    • Häufig (>/= 1/100 bis < 1/10)
    • Gelegentlich (>/= 1/1.000 bis < 1/100)
    • Selten (>/= 1/10.000 bis < 1/1.000)
    • Sehr selten (< 1/10.000)
    • Nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar)
  • Sehr selten
    • Magen-Darm-Beschwerden wie Magenschmerzen, Erbrechen, Übelkeit oder Diarrh+APY
    • leichtes Zahnfleischbluten, Nasenbluten
    • allergische Reaktionen, z. B. Exanthem, Urtikaria, Pruritus an der Haut und den Schleimhäuten, und auch anaphylaktische Reaktionen mit Gesichtsschwellung, Dyspnoe und Hypotonie
  • Nicht bekannt
    • Fälle von Leberschäden und Hepatitis wurden im Zusammenhang mit der Einnahme von Pelargonium-haltigen Arzneimitteln berichtet, die Häufigkeit ist nicht bekannt.
    • Unter der Einnahme Pelargonium-haltiger Arzneimittel wurden Erhöhungen der Leberwerte beobachtet.
    • Unter der Einnahme von Pelargonium-Präparaten wurden Thrombozytopenien beobachtet. Diese können auch durch die Grunderkrankung bedingt sein.
  • In der Packungsbeilage wird der Patient darauf hingewiesen, beim Auftreten von Nebenwirkungen das Arzneimittel abzusetzen und den Arzt aufzusuchen.

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen



  • Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
    • In der Packungsbeilage wird der Patient auf Folgendes hingewiesen:
      • Falls die Beschwerden länger als 5 Tage anhalten sowie beim Auftreten von Atemnot, Fieber wie auch bei eitrigem oder blutigem Auswurf sollte ein Arzt aufgesucht werden.
    • Fälle von Leberschäden und Hepatitis wurden im Zusammenhang mit der Einnahme von Pelargonium-haltigen Arzneimitteln berichtet. Patienten sollten darauf hingewiesen werden, die Einnahme von PelasyaArgA8-/sup> sofort zu beenden und einen Arzt aufzusuchen, wenn Zeichen einer Leberschädigung auftreten.
    • Kinder und Jugendliche
      • PelaysaArgA8-/sup> sollte bei Kindern unter 6 Jahren nicht angewendet werden, da keine ausreichenden Daten vorliegen.
    • Dieses Arzneimittel enthält 12 Vol.-% Alkohol.
  • Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen
    • Bei gleichzeitiger Gabe von Arzneimitteln zur Hemmung der Blutgerinnung (Antikoagulantien vom Cumarintyp) ist eine Verstärkung der blutgerinnungshemmenden Wirkung möglich.
  • Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
    • Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
  • Überdosierung
    • Es wurden keine Fälle von Überdosierung berichtet.

Kontraindikation (relativ)



keine Informationen vorhanden

Schwangerschaftshinweise



  • Es liegen keine Daten zur Anwendung von PelasyaArgA8-/sup> bei Schwangeren vor. Die Tierstudien in Bezug auf die Reproduktionstoxizität sind unzulänglich.
  • Dieses Arzneimittel sollte während der Schwangerschaft nicht eingenommen werden.
  • Fertilität
    • Es liegen keine Untersuchungen zur Beeinflussung der Fertilität vor.

Stillzeithinweise



  • Es ist nicht bekannt, ob Bestandteile aus dem arzneilich wirksamen Bestandteil oder ihre Metaboliten in die Muttermilch übergehen. Ein Risiko für gestillte Säuglinge kann nicht ausgeschlossen werden.
  • PelaysaArgA8-/sup> sollte von Stillenden nicht angewendet werden.

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.

Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten vor.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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