Hersteller | Infirmarius GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 21,94 € |
Menge | 100 ml |
Darreichung (DAR) | TRO |
Norm | N2 |
Medikamente Prospekt
Tussilago farfara (hom./anthr.) | A2AA8-/td> | 0.125 | ml | |
(H) | Ethanol | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Milliliter] |
Kontraindikation (absolut)
- Überempfindlichkeit gegen Primeln
Art der Anwendung
- zum Einnehmen
Dosierung
- Erwachsene und Jugendliche > 12 Jahre:
- 5- 10 Tropfen 3mal / Tag
- Behandlungsdauer: ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit einnehmen
- bei Besserung der Beschwerden: Häufigkeit der Anwendung reduzieren
- 5- 10 Tropfen 3mal / Tag
- Behandlungsdauer: ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit einnehmen
- bei Besserung der Beschwerden: Häufigkeit der Anwendung reduzieren
Dosisanpassung
- Kinder (< 12 Jahre): nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Arzt/Therapeuten anwenden
Indikation
- die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab
Nebenwirkungen
- keine Nebenwirkungen bekannt
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- mit Vorsicht bei Schilddrüsenerkrankungen anwenden
- 58 Vol.- % Alkohol enthalten
- mit Vorsicht bei Alkohol- und Leberkranken anwenden
- mit Vorsicht bei Alkohol- und Leberkranken anwenden
Kontraindikation (relativ)
- siehe Therapiehinweise
Schwangerschaftshinweise
- nur nach Rücksprache mit dem Arzt anwenden, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung in der Schwangerschaft vorliegen
Stillzeithinweise
- nur nach Rücksprache mit dem Arzt anwenden, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung in der Stillzeit vorliegen
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.