Hersteller | Biologische Heilmittel Heel GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 103,03 € |
Menge | 50 St |
Darreichung (DAR) | AMP |
Norm | N2 |
Medikamente Prospekt
Solanum dulcamara (hom./anthr.) | D4 | 1 | mg | |
(H) | Natrium chlorid | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, für Injektionszwecke | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 2 Milliliter] |
Kontraindikation (absolut)
- bekannte Überempfindlichkeit gegen Giftsumachgewächse, Arnica und andere Korbblütler oder einen der sonstigen Bestandteile
Art der Anwendung
- s.c. (einschliesslich periartikulär), i.m., i.c. oder i.v. injizieren
Dosierung
- Behandlung rheumatischer Gelenkbeschwerden
- Erwachsenen und Jugendlichen ab 12
- 1 Ampulle 2mal / Woche
- bei Besserung der Beschwerden: Häufigkeit der Anwendung reduzieren
- Behandlungsdauer: ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit anwenden
- Erwachsenen und Jugendlichen ab 12
Indikation
- Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab, dazu gehören
- rheumatische Gelenkbeschwerden
- Hinweise:
- bei akuten Zuständen, die z.B. mit Rötung, Schwellung oder Überwärmung von Gelenken einhergehen sowie
andauernden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden
- bei akuten Zuständen, die z.B. mit Rötung, Schwellung oder Überwärmung von Gelenken einhergehen sowie
Nebenwirkungen
- gelegentlich: größer bzw. gleich 1/1000 bis kleiner 1/100
- Magen-Darm-Beschwerden
- Hautreaktionen
- sehr selten: kleiner 1/1000, einschließlich Einzelfälle
- Überempfindlichkeitsreaktionen bis zur anaphylaktischen Reaktion
- Rötung, Schwellung und Schmerzen an der Einstichstelle
- Anstiege der Leberfunktionswerte (Transaminasen) und des Bilirubins
- arzneimittelbedingte Gelbsucht (medikamentös-toxische Hepatitis)
Kontraindikation (relativ)
- bestehende Lebererkrankungen oder in der Vorgeschichte und/oder gleichzeitige Anwendung leberschädigender Stoffe
- Kinder < 12 Jahre
- Schwangerschaft
- Stillzeit
Keine Anwendung in der Schwangerschaft.
Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Keine Anwendung während der Stillzeit.
Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.