Hersteller | Dhu-Arzneimittel GmbH & Co. KG |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 23,88 € |
Menge | 100 ml |
Darreichung (DAR) | MIS |
Norm | N2 |
Medikamente Prospekt
Thryallis glauca (hom./anthr.) | D3 | 100 | mg | |
(H) | Ethanol | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Gramm] |
Kontraindikation (absolut)
- Alkoholkranke
- Kinder < 12 Jahren
Art der Anwendung
- Tropfen eine halbe Stunde vor oder nach den Mahlzeiten einnehmen
- vor dem Schlucken einige Zeit im Mund behalten
Dosierung
- allergische Erkrankungen der oberen Atemwege
- akute Beschwerden
- 5-10 Tropfen 1mal / Stunde
- tägliche Maximaldosis: 5-10 Tropfen 12mal / Tag
- zur nachfolgenden Therapie oder bei chronischen Beschwerden
- 5-10 Tropfen 1-3mal / Tag
- Behandlungsdauer: ohne ärztlichen Rat nicht über einen längeren Zeitraum anwenden
- akute Beschwerden
Indikation
- die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneibildern ab
- allergische Erkrankungen der oberen Atemwege
- Heuschnupfen
- ganzjähriger allergischer Schnupfen
- allergische Erkrankungen der oberen Atemwege
- Hinweise
- vor Therapiebeginn sollte eine ärztliche Untersuchung und Abklärung der Krankheitsursache stehen
- halten die Beschwerden an, sind unklar oder treten neu auf, sollte ein Arzt aufgesucht werden
Nebenwirkungen
- gelegentlich: größer bzw. gleich 1/1000 bis kleiner 1/100
- Hautausschläge
- Magenbeschwerden
Kontraindikation (relativ)
- Leberkranke
- Epileptiker
- organische Erkrankungen des Gehirns
- Schwangerschaft
- Stillzeit
Schwangerschaftshinweise
- Anwendung in der Schwangerschaft nur nach Rücksprache mit dem Arzt
- hoher Alkoholgehalt des Arzneimittels
- keine ausreichenden Erfahrungen zur Anwendung während der Schwangerschaft
Stillzeithinweise
- Anwendung in der Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt
- hoher Alkoholgehalt des Arzneimittels
- keine ausreichenden Erfahrungen zur Anwendung während der Stillzeit
Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.